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Erlebnisreisen seit 1990 weltweit!
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Aktuelles zu unserer Reisewelt in Zeiten der Pandemie – Stand 06.03.2022


Liebe Reisegäste, liebe Reisefreunde,

in die Welt des Reisens kommt viel Bewegung. Aktuell lockern zahlreiche Länder ihre Einreisebestimmungen. Die täglich neuen Positivnachrichten sind sehr zahlreich. Zudem wurde am 3. März die Einstufung als Hochrisikogebiet für bis dato alle noch bestehenden Länder aufgehoben.

Überschattet wird die Reisewelt aktuell vom Krieg in der Ukraine, der alle unsere Glaubenssätze in seinen Grundfesten erschüttert. Unsere Reisen nach Russland sind bis voraussichtlich Mai/Juni 2022 ausgesetzt.

Wir führen unsere Reisen entsprechend der Einreisebedingungen unserer Reiseländer durch. Wir hoffen, dass wir zeitnah auf die folgenden grundlegenden Informationen zum Reisen in Zeiten der Pandemie verzichten können, weil die Rahmenbedingungen deutlich leichter und merklich nachvollziehbarer sein werden. Unsere Reiseseiten geben konkret Auskunft über die Bedingungen der Einreise und des Aufenthaltes im Reiseland. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, um alles Relevante für Ihre geplante Reise zu erfassen. Fragen Sie uns gern, wenn Sie darüber hinaus zusätzliche Auskünfte und Einschätzungen wünschen.

Gern sind wir Ihr Wegbereiter …

Bleiben Sie gesund und dem aktiven Reisen treu!
Ihr Team von schulz aktiv reisen & schulz sportreisen


Aktuelle Situation und Reise-Perspektiven

Mit der Lockerung der Einreisebedingungen zahlreicher Länder werden auch die Reisemöglichkeiten deutlich vielfältiger. Wir sind außerordentlich froh über diese “Normalisierung”.

Das RKI hat seine Richtlinien zur Einstufung von Hochrisikogebieten neu justiert, alle bis dato noch als Hochrisikogebiete geführte Länder und Regionen bestehen nun nicht mehr. Wir verfolgen weiterhin die Entwicklung in unseren Reiseländern, um Ihnen stets den aktuellen Stand der Reisebedingungen zu offerieren. Für alle unsere Reiseländer lassen wir Sie auf der jeweiligen Reiseseite unserer Website die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wissen.

Für Ihre Reisewünsche sind wir weiterhin in Form von Reisebuchungen oder unverbindlichen, befristeten Reiseoptionen/Reservierungen aufgeschlossen (siehe “Aktuelle Buchungsbedingungen”).

Unsere Reisen nach Russland sind aufgrund der Invasion in die Ukraine vorerst bis voraussichtlich Mai/Juni 2022 ausgesetzt.

Aktuelle Buchungsbedingungen

Die Lust am Reisen hat viel Rückenwind bekommen. Wir sagen danke für die zahlreichen Reisebuchungen, die uns aktuell erreichen.

Weiterhin bleibt das Reisen durch Corona beeinflusst; die Bedingungen in den Ländern lockern sich jedoch zusehends und dürften mit Blick auf den Frühling und Sommer das reisen kaum noch beeinflussen.

Für Ihre Reiseabsichten, die Sie mit uns realisieren möchten, haben Sie nach wie vor folgende Möglichkeiten:

  • Sie können eine beabsichtigte Reise verbindlich buchen (Reiseplatz ist sicher) oder unverbindlich reservieren (zeitlich befristete Option auf einen Reiseplatz).
  • Die Entscheidung über die Durchführung unserer Reisen basiert grundlegend auf der Beurteilung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, dem Infektionsgeschehens im Reiseland und bei Flugreisen auf der Verfügbarkeit von Flugverbindungen.
  • Treten Unwägbarkeiten auf, die die Realisierung einer Reise unmöglich machen, reagieren wir frühestmöglich. Bei Unvorhersehbarkeit kann eine Absage auch sehr kurzfristig erfolgen (z.B. Neueinstufung durch das RKI zum Virusvariantengebiet). In allen Fällen können unsere Reisegäste auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise umbuchen oder erhalten geleistete Zahlungen zurück.
  • Umbuchungs- und Stornierungsabsichten unserer gebuchten Reisegäste widmen wir uns individuell und reisespezifisch. Kreuzt Unerwartetes Ihre Pläne, werden wir mit Ihnen zusammen eine Lösung eruieren. Dabei fließen folgende Aspekte ein: Zeitpunkt der Reisebuchung, Dauer bis zum Reiseantritt, Fortschritt bereits erfolgter Reisevorbereitungen, Status ggf. gebuchter Flüge, Verpflichtungen gegenüber unseren Partnern vor Ort. Nach Möglichkeit halten wir eine Kostenbelastung von Ihnen fern, können sie aber nicht generell ausschließen.
  • Wir unterbreiten Flugangebote zeitnah zu einer verbindlichen Reisebuchung (nicht bei einer Reiseoption/Reservierung). Damit gewährleisten wir eine grundlegende Orientierung für eine Fluganreise. Abhängig vom Reisetermin und den Reservierungsbedingungen der jeweiligen Airline gehen wir Flugverbindlichkeiten nur in Absprache mit unseren gebuchten Gästen ein.
  • Bei vermittelten Reisen (Kooperationspartnerreisen) gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Einreisebedingungen trotz umfassender Lockerungen auch wieder ändern können. Wir planen jede Reise umsichtig, können aber geänderte Bedingungen selten konkret vorhersehen und nicht beeinflussen. Es kann vorkommen, dass Sie als Reisegast bei sich ändernden Einreisebedingungen die Voraussetzungen nicht erfüllen (bspw. Impf-Erfordernis) oder sich damit nicht einverstanden erklären und ggf. die Reise nicht mehr antreten möchten. Hat sich das Uhrwerk unserer Reisevorbereitungen längst in Gang gesetzt, um alles Erforderliche für ein reibungsloses und sicheres Gelingen Ihrer Wunschreise zu organisieren, sind etwaige Kosten für erbrachte Leistungen nicht mehr abwendbar.
Berücksichtigen Sie daher bei Ihrer Reiseentscheidung, ob und wie gut Sie auf sich ändernde Bedingungen eingestellt und vorbereitet sind. Ausgeschlossen von etwaigen Stornierungskosten sind natürlich gravierende Änderungen, die eine Reisedurchführung gänzlich unmöglich machen und uns zu einer Absage veranlassen.

Einreise/Rückkehr nach Deutschland (Einreiseverordnung)

Durch das Robert Koch-Institut werden alle Länder bezogen auf deren Infektions-/Variantenstatus differenziert (keine Einstufung oder als Hochrisikogebiet bzw. Virusvariantengebiet*): www.rki.de/….

Die Einreiseverordnung der Bundesrepublik (zu finden unter “Hilfreiche Links”) sieht aktuell folgende Bestimmungen bei Einreise in Deutschland vor (Kurzfassung):

  • Bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren gilt eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Demnach muss ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis bei Einreise vorliegen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48 Stunden zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein.
  • Der Genesenen-Status wird anerkannt, wenn der positive Test, mit dem die Erkrankung festgestellt wurde, mindestens 28 Tage zurückliegt und wenn die Erkrankung nicht länger als 90 Tage in der Vergangenheit liegt.
  • Als vollständig geimpft gelten in Deutschland Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes sind zwei Impfstoffdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca, Janssen-Cilag International sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig. Für Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion gelten abweichende Bestimmungen (www.rki.de/…).
  • Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet* ist generell ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test) erforderlich. Ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus.
  • Bei Rückkehr aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet ist eine digitale Einreiseanmeldung vor der Einreise vorzunehmen (www.einreiseanmeldung.de) und es ist der jeweils vorliegende Nachweis hochzuladen.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind bei der Einreise aus Hochrisikogebieten von der Quarantänepflicht befreit. Zum Test verpflichtete Einreisende aus Hochrisikogebieten können durch einen negativen Test nach frühestens 5 Tagen die Quarantäne beenden. Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet ist die Quarantäne für geimpfte, genesene und getestete Personen obligatorisch. Generell sieht die Quarantäneverpflichtung 10 Tage nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet vor – bzw. 14 Tage nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

geimpft genesen getestet
Rückkehr aus Hochrisikogebiet
(generell 10 Tage Quarantäne)
keine Quarantäne keine Quarantäne Frühestens nach 5 Tagen kann die Quarantäne durch einen Negativtest beendet werden.
Rückkehr aus Virusvariantengebiet*
(generell 14 Tage Quarantäne)
Quarantäne Quarantäne Quarantäne

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Airlines unabhängig der deutschen Einreiseverordnung abweichende Bestimmungen haben können. In solchen Fällen informieren wir unsere Reisegäste im Rahmen der Flugbuchung.

* Reisen in Virusvariantengebiete führen wir generell nicht durch. Während der Durchführung einer Reise kann es jedoch zu solch einer Einstufung des Reiselandes kommen. In diesem Fall gelten dann die entsprechenden Rückkehrbedingungen für Virusvariantengebiete. Wird während der Quarantäne ein Virusvariantengebiet zum Hochrisikogebiet zurückgestuft, gelten die Bedingungen für Hochrisikogebiete.

Wo sind PCR-Tests und Antigentests erhältlich?

Für alle mit uns bereisbaren Länder bedarf es eines 3G-Zertifikates (geimpft, genesen oder getestet). Benötigen Reisende ein negatives Testergebnis für die Einreise (einige Länder erwarten dies auch von Geimpften/Genesenen), so wird zumeist ein PCR-Test erwartet.
An den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt/Main können solche Tests bspw. von EcoCare vorgenommen werden. Unter anderem an den Flughäfen in Berlin, München und als Alternative in Frankfurt/Main sind Tests auch bei MediCare möglich. Testergebnisse liegen i.d.R. innerhalb von 24 Stunden digital und in verschiedenen Sprachen vor. Bitte beachten Sie hierzu die individuellen Bedingungen, Fristen und Infos Ihres Testanbieters.

Inzwischen sind natürlich auch die zahlreichen Testzentren, Hausärzte und Apotheken wichtige Anlaufstellen für PCR- und Antigen-Tests. Empfehlenswert ist ebenso www.coronafreepass.de (PCR-Test auf Gurgelbasis). Auch das Unternehmen INGENIUM Labs hat sein PCR-Testangebot erweitert. Ihre Probe wird durch Partnerstationen entnommen (Speicheltest) und in der Regel erhalten Sie am Folgetag das Ergebnis (Ausnahme bei Wochenenden). Der Einzeltest kostet ab € 60,–: www.ingenium-labs.de.

Wichtig: Erwarten die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes einen PCR-Swab-Test (Abstrich), ist vom Gurgel-/Speicheltest natürlich abzusehen. Nur sehr wenige Länder erwarten ausdrücklich den Swab-Test. Insofern kann vom Gurgel-/Speicheltest in den meisten Fällen Gebrauch gemacht werden.

Generell ist es wichtig, den rechtzeitigen Erhalt des Testergebnisses sicherzustellen, denn diese dürfen zumeist nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden bei Reiseantritt oder bei Einreise sein. Weitere Anlaufstellen in Ihrem Bundesland offerieren u.a. die Corona-Webseiten der Bundesländer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Gesellschaft für Virologie (siehe “Hilfreiche Links”).

Hilfreiche Links


PCR-Testmöglichkeiten in Deutschland

  • EcoCare (Testzentren-Betreiber, deutschlandweit)
  • MediCare (Testzentren-Betreiber, deutschlandweit)
  • Coronafreepass (preiswerte PCR-Gurgel- und Antigen-Schnelltests in vielen Städten Deutschlands)
  • INGENIUM Labs (PCR-Speicheltests, durchgeführt durch Partnerstationen)


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